Allgemeine Lieferbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Geschäfte, bei denen die Oros-Handel Bt. (Sitz: Orosháza, Gyártelep utca 2; Vertreter: Viktor Gál; Steuernummer: 21418000-2-04) Waren verkauft oder Dienstleistungen erbringt, sofern das Geschäft nicht im Widerspruch zu einem schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag steht. Haben die Parteien für das Geschäft einen schriftlichen Vertrag geschlossen, gelten diese Allgemeinen Lieferbedingungen nur insoweit, als die Parteien das Rechtsverhältnis im Vertrag nicht abweichend geregelt haben.
1. Zustandekommen des Liefervertrags
Die Oros-Handel Bt. ist an die in ihren Produktbeschreibungen und Prospekten gemachten Angebote hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten nicht gebunden; diese können sich aufgrund von Änderungen in den Lieferbedingungen der Lieferanten der Oros-Handel Bt. ändern.
Bestellungen können schriftlich (Fax, Brief, E-Mail) oder mündlich per Telefon aufgegeben werden. In bestimmten Fällen kann die Oros-Handel Bt. den Käufer auffordern, eine mündlich, telefonisch oder elektronisch aufgegebene Bestellung schriftlich und firmenmäßig gezeichnet zu bestätigen. Die Person, die die Bestellung aufgibt, gilt bei der Oros-Handel Bt. als bevollmächtigter Vertreter des Käufers; die bestellende Person haftet für die Rechtmäßigkeit der Vertretung.
Der Vertrag zwischen der Oros-Handel Bt. und dem Käufer kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung der Bestellung des Käufers mit dem in der Bestätigung angegebenen Inhalt zustande.
Die Oros-Handel Bt. ist berechtigt, vom zustande gekommenen Vertrag einseitig zurückzutreten, wenn Tatsachen bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Käufers in Frage stellen (insbesondere bei Einleitung eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens gegen den Käufer).
Dem Käufer steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen zu. Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder zwischen Fernparteien geschlossenen Dienstleistungsverträgen – sofern die Leistungserbringung nach Abgabe der gesetzlich vorgeschriebenen Erklärung begonnen hat – steht dem Käufer ein 14-tägiges Kündigungsrecht zu. Die Widerrufs-/Kündigungsfrist beginnt:
- beim Produktkauf: am Tag des Erhalts des Produkts;
- bei mehreren zu unterschiedlichen Zeitpunkten gelieferten Produkten: am Tag des Erhalts des zuletzt gelieferten Produkts;
- bei einem aus mehreren Losen oder Stücken bestehenden Produkt: am Tag des Erhalts des zuletzt gelieferten Loses oder Stücks;
- bei regelmäßiger Lieferung: am Tag der ersten Lieferung;
- bei Dienstleistungsverträgen: am Tag des Vertragsabschlusses.
2. Lieferfrist
Die Oros-Handel Bt. behält sich das Recht zu Vor- und Teillieferungen bei jedem ihrer Verträge vor. Im Falle einer Vor- oder Teillieferung ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis anteilig entsprechend der erfolgten Lieferung zu bezahlen.
Die Lieferfrist beträgt – sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben – maximal 8 Tage ab Bestelldatum.
3. Übergabe und Übernahme – Qualitäts- und Mengenrügen
Die Übergabe und Übernahme erfolgt – mangels abweichender Vereinbarung – am jeweiligen Firmensitz der Oros-Handel Bt. Die mit der Übernahme beauftragte Person ist auch berechtigt, im Zusammenhang mit der Übergabe und Übernahme Rechtserklärungen abzugeben.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum Zeitpunkt der Übernahme zu besichtigen und bei der Sichtprüfung erkennbare Qualitäts- oder Mengenmängel unverzüglich zu rügen sowie die übernommene Ware mit den auf der Rechnung aufgeführten Positionen abzugleichen und etwaige Abweichungen der Oros-Handel Bt. mitzuteilen. Werden keine Rügen erhoben, gelten die auf der Rechnung aufgeführten Positionen als vollständig geliefert.
Nach der Übernahme kann der Käufer ausschließlich wegen bei der Sichtprüfung nicht erkennbarer Mängel (versteckte Mängel) innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Qualitätsrügen erheben. Im Falle eines versteckten Mangels prüft die Oros-Handel Bt., ob das Produkt den vom Hersteller vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen entspricht.
Bei Verarbeitung, Umgestaltung, Bearbeitung oder sonstiger Verwendung des Produkts haftet die Oros-Handel Bt. ausschließlich dann, wenn das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe und Übernahme den technischen Spezifikationen des Herstellers nicht entsprach. Bei einem geringfügigen Mangel, der die bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts nicht beeinträchtigt, ist der Käufer nicht berechtigt, die Übernahme des Produkts oder die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die in den Preislisten und sonstigen Veröffentlichungen der Oros-Handel Bt. angegebenen Preise sind unverbindlich und dienen lediglich der Information. Die Gegenleistung für die übernommenen Waren oder erbrachten Dienstleistungen ist zu dem in der jeweiligen Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und auf dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsweg zu begleichen.
Eine Rüge bezüglich eines Teils der Rechnung berechtigt den Käufer nicht, die Zahlung der nicht beanstandeten Rechnungsposten zu verweigern. Die Oros-Handel Bt. ist berechtigt, die Rechnung – sofern nichts anderes vereinbart wurde – bei der Übergabe und Übernahme der Waren bzw. bei der Erbringung der Dienstleistung auszustellen.
Begleicht der Käufer die Gegenleistung per Überweisung, gilt die Zahlung mit der Gutschrift des Betrags auf dem Bankkonto der Oros-Handel Bt. als vollzogen. Die Oros-Handel Bt. ist berechtigt, für Waren, die der Käufer trotz Benachrichtigung nicht fristgerecht abgeholt hat, eine Rechnung auszustellen; der Käufer ist verpflichtet, diese ungeachtet der unterlassenen Abholung bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum zu begleichen.
Ratenzahlungen sind ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Oros-Handel Bt. zulässig. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Oros-Handel Bt. berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen, dem Käufer gewährte Zahlungsrabatte einseitig zu widerrufen, alle ausstehenden Forderungen sofort fällig zu stellen, einseitig vom Vertrag zurückzutreten und den aus der Vertragsverletzung entstandenen Schaden geltend zu machen.
5. Eigentumsvorbehalt
Das vertragsgegenständliche Produkt bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises Eigentum der Oros-Handel Bt.
Wird das Eigentum der Oros-Handel Bt. unterliegende Produkt vom Käufer oder auf Anweisung des Käufers von einem Dritten mit anderen Sachen verbunden, verarbeitet, vereinigt oder vermischt, erwirbt die Oros-Handel Bt. am neu entstandenen Gegenstand – ohne gesonderte Erklärung – Miteigentum in dem Verhältnis, in dem der noch nicht beglichene Wert des Produkts zum Wert des neu entstandenen Gegenstands steht.
6. Haftung
Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, haftet die Oros-Handel Bt. nicht für Schäden, die nicht unmittelbar aus der Leistungserbringung entstehen; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder immaterielle Schäden des Käufers.
Die in den Prospekten, Katalogen und sonstigen Schriftstücken der Oros-Handel Bt. enthaltenen Angaben dienen ausschließlich der Information, stellen kein schriftliches Angebot dar, und die Oros-Handel Bt. übernimmt keine Haftung für deren Richtigkeit.
Die Oros-Handel Bt. übernimmt keine Verantwortung dafür, ob das Produkt für die eigenen Zwecke des Käufers geeignet ist. Der Käufer ist verpflichtet zu prüfen, ob das Produkt für seinen beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist.
7. Schlussbestimmungen
Die Oros-Handel Bt. veröffentlicht diese Allgemeinen Lieferbedingungen in ihren Geschäftsräumen, auf der Website des Unternehmens sowie auf der Rückseite von Rechnungen und Bestellformularen. Etwaige Änderungen werden ebenfalls veröffentlicht; geänderte Bestimmungen gelten für Verträge, die nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung geschlossen werden.
Mit der Aufgabe einer Bestellung erkennt der Käufer an, dass er diese Allgemeinen Lieferbedingungen kennt, sie zur Kenntnis genommen hat und sich zu deren Einhaltung verpflichtet.
Für etwaige Rechtsstreitigkeiten, die aus der Erfüllung auf Grundlage dieser Allgemeinen Lieferbedingungen entstehen, sind – je nach Zuständigkeit – das Amtsgericht Szeged oder das Landgericht Szeged ausschließlich zuständig. Für alle in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen nicht geregelten Fragen ist ungarisches Recht maßgebend.
Diese Allgemeinen Lieferbedingungen sind am 26. Oktober 2015 in Kraft getreten.
